AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JOLA Lasergravuren, Mörikeweg 5, 71686 Remseck am Neckar, gelten für Unternehmer.

1. Geltungsbereich

 1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von JOLA Lasergravuren gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen JOLA Lasergravuren und dem Vertragspartner (nach-folgend „Kunde“ genannt), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinvereinbart werden. Sämtliche von JOLA Lasergravuren abgegebenen Angebote und mit dem Kunden geschlossene Verträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen geschlossen.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt JOLA Lasergravuren nicht an, es sei denn, JOLA Lasergravuren hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn JOLA Lasergravuren in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen JOLA Lasergravuren und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.5 Angebote von JOLA Lasergravuren aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und gewerbliche Wiederverkäufer, nicht jedoch an Verbraucher.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Die Angebote von JOLA Lasergravuren sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 Ein Vertrag mit JOLA Lasergravuren ist erst, durch Zusenden einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung per E-Mail an den Kunden verbindlich.

2.3 Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung via Telefax stellt keine verbindliche Annahme durch JOLA Lasergravuren dar. Der Kaufvertrag kommt in diesem Fall erst mit dem Versenden einer Auftragsbestätigung zustande.

2.4 JOLA Lasergravuren ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn innerhalb dieser Frist Rechnungsstellung erfolgt.

2.5 Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung jeweils bezeichneten Produkte und Dienstleistungen.

2.6 Soweit JOLA Lasergravuren im Rahmen der Vertragsdurchführung Werkzeuge herstellt,erwirbt der Kunde hieran keinerlei Rechte, insbesondere nicht auf Herausgabe oder Rückvergütung.

2.7 JOLA Lasergravuren ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.

2.8 Nach Auftragsbestätigung durch den Kunden gewünschte Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreise in EURO. Die Preise gelten EXW , exklusive Verpackung und Transport.Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nichts anderes ergibt, werden Lieferungen und Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse erbracht. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Einzelrechnungen werden generell mit der Fertigstellung der Ware geschrieben und am gleichen Tag verschickt bzw. der Ware beigelegt. Somit wird eine Reklamation wegen zu spätem Rechnungseingang nicht akzeptiert.

3.3 Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und nur zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Im Falle der Verwendung von Akkreditiven, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, die zahlungshalber nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch JOLA Lasergravuren angenommen werden, trägt der Kunde die Kosten der Eröffnung bzw. Bestätigung, der Diskontierung und Einziehung. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die unwiderrufliche Gutschrift des Rechnungsbetrags auf dem Konto von JOLA Lasergravuren.

3.4 Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

3.5 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder durch JOLA Lasergravuren anerkannten Forderungen gestattet. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde ausschließlich insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.6 JOLA Lasergravuren ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen gegen den Kunden aus der mit JOLA Lasergravuren bestehenden Geschäftsbeziehung anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so is JOLA Lasergravuren berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

3.7 Bei Auslandsaufträgen sind Barzahlungen in Euro an die angegeben Zahlstelle zu leisten. Kosten, die die Zahlstelle von JOLA Lasergravuren belasten, sind durch den Kunden zu erstatten.

4. Lohnarbeit

4.1 Soweit JOLA Lasergravuren im Auftrag von Dritten Leistungen an durch diese zur Verfügung gestellten Materialien vornimmt, haftet JOLA Lasergravuren ausschließlich für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch für Qualität und Ausführung der beigestellten Materialien, sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch den Auftraggeber übergebenen Pläne und Anleitungen. Deren Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit sowie auch Einhaltung der durch den Auftraggeber gewünschten Qualitätsmerkmale ist ausschließlich durch den Auftraggeber sicher zu stellen und zu prüfen.

4.2 Soweit bei der Lagerung zur Verfügung gestellter Materialien besondere Vorkehrungen zu treffen sind, hat der Auftraggeber JOLA Lasergravuren hierüber gesondert zu informieren.

4.3 Der Auftraggeber hat JOLA Lasergravuren zur Vorbereitung der vereinbarten Leistungen, u.a. für die Vornahme von Probearbeiten und Probegravuren, kostenlos Material beizustellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der Kosten des hierfür verwendeten Materials besteht nicht.

4.4 Für etwaig entstehende Schäden und Verluste an beigestellten Materialien im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung über nimmt JOLA Lasergravuren keine Haftung, soweit Schäden nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen entstanden sind.

4.5 JOLA Lasergravuren übernimmt keine Haftung für Materialverschleiß und Schäden, welche aufgrund fehlerhafter Anleitungen und Plänen des Auftraggebers entstanden sind.

5. Gefahrtragung, Versand

5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung EXW vereinbart. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden.

5.2 Die Wahl der Versand- und Verpackungsart steht JOLA Lasergravuren frei. Die Kosten der Verpackung werden durch JOLA Lasergravuren separat gegenüber dem Kunden abgerechnet.Verpackungsmaterialien sind durch den Kunden zu entsorgen.

5.3 Soweit der Kunde eine abweichende Verpackung wünscht, hat er nach Wahl von JOLA Lasergravuren die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen, oder aber das Leergut, welches in diesem Falle im Eigentum von JOLA Lasergravuren verbleibt, kosten und spesenfrei in einem der Nutzung angemessenen Zustand an JOLA Lasergravuren zurückzusenden. Soweit die Rücksendung nicht binnen dreier Monate nach Ablieferung durchgeführt wird, hat der Kunde die Kosten der Verpackung zu tragen.

5.4 Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von JOLA Lasergravuren verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden und Mehrkosten.

6. Lieferbedingungen

6.1 Lieferungen erfolgen EXW.

6.2 In der Bestellung und Auftragsbestätigung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.

6.3 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer.

6.4 Schriftlich bestätigte verbindliche Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware JOLA Lasergravuren verlassen hat, oder wenn die Ware ohne Verschulden von JOLA Lasergravuren nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, die Versandbereitschaft jedoch mitgeteilt wird.

6.5 Der Beginn der von JOLA Lasergravuren angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung, sowie die Klärung aller technischen Fragen und Erfüllung aller bestehenden Mitwirkungspflichten voraus.

6.6 Soweit der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird ist JOLA Lasergravuren berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Etwaig hierbei entstehende zusätzliche Kosten trägt JOLA Lasergravuren.

6.7 Wird JOLA Lasergravuren trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, Streik, Aussperrung und andere Arbeitskonflikte, allgemeiner Mangel an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Maschinenschaden, Maschinenbruch und sonstige Betriebsstörungen, Naturereignisse oder andere von JOLA Lasergravuren nicht zu vertretende und nur mit unzumutbarem Aufwand zu beseitigende Umstände, auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird JOLA Lasergravuren in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird JOLA Lasergravuren von ihren Leistungspflichten befreit.

6.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist JOLA Lasergravuren berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

6.9 JOLA Lasergravuren haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von JOLA Lasergravuren zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist JOLA Lasergravuren zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von JOLA Lasergravuren zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.10 JOLA Lasergravuren haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von JOLA Lasergravuren zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.11 Wird eine Abnahme der Ware durch den Kunden bei JOLA Lasergravuren verlangt, oder ist eine solche vereinbart worden, hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten zu tragen.

7. Kreditwürdigkeit

7.1 Voraussetzung für eine Lieferverpflichtung von JOLA Lasergravuren ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Erhält JOLA Lasergravuren nach Vertragsschluss Auskünfte, wonach die Gewährung eines Kredits in Höhe des Auftragsvolumens nicht gesichert ist, ist JOLA Lasergravuren berechtigt, trotz anderslautender Vereinbarungen, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlung zu verlangen.

7.2 JOLA Lasergravuren ist im Falle negativer Bonitätsauskünfte, welche die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen, berechtigt, bestehende Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Den JOLA Lasergravuren hierdurch entstehenden Schaden hat der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn gegen das Vermögen des Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, ein Insolvenzverfahren beantragt, oder ein solches eröffnet wurde.

7.3 JOLA Lasergravuren ist weiter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, soweit sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen in Verzug befindet und dieser Zustand trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt wird.

8. Mängelansprüche, Haftung

8.1 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und festgestellte Mängel JOLA Lasergravuren unverzüglich angezeigt hat.

8.2 Änderungen in der Ausführung der Leistungen sowie sonstige Änderungen,die dem technischen Fortschritt dienen, stellen keine Mängel dar.

8.3 Liegt ein Mangel vor, erfolgt nach Wahl von JOLA Lasergravuren Mangelbeseitigung sofern möglich. Im Falle der Mangelbeseitigung übernimmt JOLA Lasergravuren die Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn.

8.4 Auf Verlangen von JOLA Lasergravuren hat der Kunde Proben beanstandeter Waren innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung eines Mangels an JOLA Lasergravuren zu senden.

8.5 Ist JOLA Lasergravuren mit der Nacherfüllung innerhalb ein er angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, JOLA Lasergravuren eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist die Nachbesserung auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dieses gilt nicht, soweit JOLA Lasergravuren die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert.

8.6 JOLA Lasergravuren haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen.

8.7 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von JOLA Lasergravuren grundsätzlich auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.8 Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund der Übernahme einer Garantie.

8.9 JOLA Lasergravuren übernimmt keine über die gesetzlichen Mangelbeseitigungsrechte hinausgehende Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, ausschließlich dann, wenn dieses zuvor schriftlich besonders vereinbart wurde.

8.10 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. JOLA Lasergravuren haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.

8.11 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von JOLA Lasergravuren.

8.12 Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde JOLA Lasergravuren nicht Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben hat.

8.13 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind die Kosten durch den Kunden zutragen.

8.14 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn JOLA Lasergravuren vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.

8.15 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 JOLA Lasergravuren behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

9.2 Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Kunden ist JOLA Lasergravuren berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch JOLA Lasergravuren liegt ein Rücktritt vom Vertrag.Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist JOLA Lasergravuren zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden (abzgl. angemessener Verwertungskosten) anzurechnen.

9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde JOLA Lasergravuren hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit JOLA Lasergravuren Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist JOLA Lasergravuren die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die JOLA Lasergravuren entstandenen Kosten.

9.4 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt JOLA Lasergravuren jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Forderungen von JOLA Lasergravuren (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von JOLA Lasergravuren, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. JOLA Lasergravuren verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, ist der Kunde verpflichtet, JOLA Lasergravuren die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und sämtliche Unterlagen zu übergeben.

9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für JOLA Lasergravuren vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, JOLA Lasergravuren nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt JOLA Lasergravuren das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

9.6 Wird der Liefergegenstand mit anderen, JOLA Lasergravuren nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt JOLA Lasergravuren das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde JOLA Lasergravuren anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für JOLA Lasergravuren.

10. Gewerbliche Schutzrechte

10.1 JOLA Lasergravuren bleibt Inhaber aller Urheber- und Verwertungsrechte an denen dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Werkplänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen z.B. für Herstellungsverfahren, sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau-und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch JOLA Lasergravuren angefertigt wurden. Sie dürfen ohne Genehmigung von JOLA Lasergravuren Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch JOLA Lasergravuren sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Diese Verpflichtung hat der Kunde auch den bei ihm beschäftigten Mitarbeitern aufzuerlegen. Der Kunde haftet für jegliche diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.

10.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, übernimmt JOLA Lasergravuren keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, JOLA Lasergravuren unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte gerügt wird.

10.3 Der Kunde hat dafür einzustehen, dass von ihm ggf. vorgelegte Ausführungszeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. JOLA Lasergravuren ist dem Kunden gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung von JOLA Lasergravuren, so hat der Kunde JOLA Lasergravuren bei Regressansprüchen schadlos zu halten. Untersagen Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, ist JOLA Lasergravuren – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Kunden Schadensersatz zu verlangen.

11. Datenschutz

11.1 JOLA Lasergravuren verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdaten-schutzgesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weiter gegeben. Im Weiteren behält JOLA Lasergravuren sich vor, diese Daten in zulässiger Weise zu eigenen Werbezwecken (z. B. Versendung von Informationsmaterial) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen, sowie gegenüber JOLA Lasergravuren der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird JOLA Lasergravuren die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht .

11.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von JOLA Lasergravuren.

11.3 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von JOLA Lasergravuren. JOLA Lasergravuren ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen

12. Schlussbestimmungen

12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von JOLA Lasergravuren Rechte und Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten.

12.2 Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen.